AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elite Fitness Club

  1. Anwendungsbereiche

Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit dem Fitnesscenter vereinbarten Trainings-Vereinbarungen. Wird eine Trainingsvereinbarung mit abweichenden Konditionen im Rahmen einer Aktion neu geschlossen, so gelten für diese primär die in der Trainingsvereinbarung schriftlich festgelegten Konditionen und diese AGB nur soweit sie nicht in Widerspruch zu den Konditionen der Trainingsvereinbarung stehen.

  1. Trainingsgebühren und -bedingungen

Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. oder am 15. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchungsauftrag/Lastschrift bzw. im Falle von Altbestandsverträgen in Bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte im Fitnesscenter. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Fitnesscenters nicht in Anspruch genommen werden.

  1. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Bei Verträgen, die nach dem 1.1.2019 abgeschlossen wurden, ist das Mitglied verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied erteilt uns hierfür bei Vertragsabschluss ein schriftliches Lastschriftmandat.

Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle

einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, wie etwa bei mangelnder Deckung oder Auflösung des Kontos, werden die von der Bank an Elite Fitness Club verrechneten Spesen sowie sämtliche aufwandsabhängige Bearbeitungs- und Mahnspesen von maximal € 7,60 pro Mahnung sowie gesetzliche Verzugszinsen (4% p.a. ab Verzugseintritt) an das Mitglied weiterverrechnet. Nach dreifacher erfolgloser Mahnung wird ein kostenpflichtiger Inkassodienst eingeschaltet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, ist das Fitnesscenter berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB zu erklären und die daraus resultierenden Ansprüche zu verrechnen.

  1. Ruhigstellung des Vertrags

Die Mitgliedschaft kann für bis zu sechs Monate im Jahr kostenlos und ohne Angabe von Gründen ruhend gestellt werden. Die Ruhendstellung ist nur vom 1. bis zum letzten Tag eines Monats möglich. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 7 Werktage vor dem Fälligkeitstermin bekanntgegeben werden. Das Recht auf Ruhestellung des Vertrages besteht nicht für bereits gekündigte Verträge. Diese Anfrage muss an die zuständige Zentrale per E-Mail an office@elitefitnessclub.at gesendet werden. Die während der Mindestvertragslaufzeit in Anspruch genommenen Ruhezeiten werden am Ende des Vertrags Zeitraums nachgeholt.

  1. Einmaliges Startpaket/ Member Card

Einmaliges Startpaket: Das Startpaket beinhaltet die Mitgliedskarte, Shaker, Trinkflasche und eine Einweisung der Fitness-Geräte.

Der Kunde hat die Mitgliedskarte sicher und schonend zu verwahren. Sollte infolge von Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte durch unsachgemäße Handhabe (etwa Biegen oder Knicken) eine Neuausstellung notwendig werden, wird hierfür eine Gebühr von 25€ verrechnet. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar, sie darf also nicht weitergegeben oder von anderen Personen als der, auf die sie ausgestellt ist, genutzt werden. Sie berechtigt den Kunden zur freien Benutzung sämtlicher Trainingsangebote, wie Herz-Kreislauf Training und Kraft- Fitnesstraining.

  1. Minderjährige

Für minderjährige Mitglieder ist Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, dass der Erziehungsberechtigte ausschließlich direkt vor Ort im Studio die Einverständniserklärung unterzeichnet.

  1. Vertragsdauer und Vertragskündigung

Elite Pro Abo

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss. Danach können sowohl der Vertragsnehmer als auch der Vertragsgeber den Vertrag unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zum letzten Tag eines Monats kündigen. Dies bedeutet, dass die Mindestlaufzeit des Vertrags 12 Monate beträgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Elite Flex Abo

Beim Elite Flex Abo beginnt mit dem Datum der Zustimmung der AGB und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.

Das Fitnesscenter ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der wichtige Grund muss im Bereich des Kunden liegen und auf ein sach- oder personenschädigendes oder gegen diese AGB verstoßendes Verhalten zurückzuführen sein. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Verwarnung ein den üblichen Standards der Sicherheit, der Hygiene oder des Zusammenlebens (Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, aber auch in Bezug

auf Lautstärke oder Rauchen) unübliches Verhalten setzt. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer geschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu jedem Monatsletzten. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Für die Erklärung des Rücktritts kann unser Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  1. Rechte und Pflichten des Kunden

Im Monatsbeitrag ist keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten. Der Kunde kann gemäß den bei den Geräten ersichtlichen Betriebsanleitungen trainieren. Es steht ihm frei ein zusätzliches Einweisungstraining zu buchen. Bei der Benützung von Trainingsgeräten kann es zur Belastung des Herz-Kreislauf-Systems kommen. Der Kunde übernimmt es in seine Verantwortung, falls erforderlich, vorab eine ärztliche Abklärung seines Gesundheitszustandes vorzunehmen. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für Wertgegenstände befindet sich an der Rezeption ein Wertsachendepotschrank. Nicht geräumte Garderobenschränke oder Wertsachendepots werden bei Betriebsschluss geräumt, der Inhalt eine Woche aufbewahrt und anschließend entsorgt. Das Parken in den dafür vorgesehenen Parkräumen ist ausnahmslos nur während des Studioaufenthalts gestattet. Jede selbstständige, gewerbsmäßige Tätigkeit im Fitnesscenter (z.B. als Fitnesstrainer) ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Center-Leitung ist untersagt.

Änderungen von Wohnsitz, Emailadresse oder Bankverbindung sind an der Rezeption oder per E-Mail bekanntzugeben. Erfolgt dies nicht, kann das Fitnesscenter weiter an die bisherigen Adressen wirksam zustellen und allfällige Kosten für die Ermittlung aktueller Adressen dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.

  1. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung des Fitnesscenters liegt bei und ist auf der Homepage abrufbar. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur aufgrund gesonderter Bestätigung verwendet. Das Fitnesscenter wird in den gekennzeichneten offenen Bereichen (das

sind insbesondere nicht Garderoben, Sanitäranlagen, Sauna, Solarium) aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes videoüberwacht.

  1. Sonderregelungen aufgrund temporärer Schließungen

(Zur Anwendung kommend bei temporären behördlichen Schließungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, wie z.B. COVID-19.) Das Studio entscheidet frei, ob es Kompensationslösungen für alle Kunden anbietet. Sollten Kompensationslösungen bereitgestellt werden, ist der Kunde aufgefordert, selbstständig unter office@elitefitnessclub.at die von ihm gewünschte Kompensationslösung bekannt zu geben. Bei einer Inanspruchnahme des Aussetzens der monatlichen Beiträge wird die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlich anberaumten Studioschließung verlängert. Wird erst nach Abbuchen der Beiträge bekannt gegeben, dass ein Aussetzen der Beiträge gewünscht wird, so verzichtet das Mitglied auf eine Rückbuchung. In diesem Fall, abhängig von der Dauer der bereits geleisteten Beiträge, kann der Vertrag nach möglichen Vertragsenden um diese Dauer kostenlos verlängert werden. Die Kompensationslösungen gelten nur für die Dauer der österreichweiten behördlichen Schließung des Studios, jedoch nicht, sofern das Studio im Anschluss zur Öffnung weiterhin behördlichen Nutzungseinschränkungen unterliegt (Maskenpflicht, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefährdung uÄ). Elite Fitness Club wird sich aber auch in diesen Fällen um Lösungen bemühen, die das Interesse der Kunden angemessen berücksichtigen. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.

  1. Hausordnung

Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Fitnessclub. Um zu gewährleisten, dass Sie sich von Anfang an in unserem Fitnessstudio wohlfühlen, bitten wir Sie freundlich, die nachfolgenden Punkte unserer Hausordnung zu beachten:

  • Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen Trainingsschuhen sowie angemessener Trainingsbekleidung betreten werden. Das Training mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
  • Aus hygienischen Gründen ist ein Handtuch bei Benutzung der Trainingsgeräte zu verwenden.
  • Nach Benutzung der Ausdauergeräte sind die Griffe, Sitze und verschwitzten Flächen ebenfalls aus hygienischen Gründen mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmitteln und Papiertüchern zu reinigen.
  • Hanteln und Hantel-Scheiben beziehungsweise frei bewegliche Trainingsgeräte sind nach Gebrauch an den jeweiligen Ständer bzw. Aufbewahrungsort zurückzubringen. Das Fallenlassen von Gewichten ist zu vermeiden.
  • Immer nur ein Trainingsgerät gleichzeitig benützen bzw. blockieren.
  • Langhanteln sind nur mit den entsprechenden Verschlüssen zu verwenden.
  • Bei grob fahrlässigen Sachbeschädigungen werden die Kosten dem Verursacher angelastet.
  • Das Rauchen in der kompletten Fitnessanlage ist untersagt.
  • Das Benutzen des Handys ist auf den Trainingsgeräten nicht erlaubt, es sei denn es wird mit Kopfhörern als Musikplayer / Radio verwendet.
  • Getränke sind auf der Trainingsfläche nur in verschließbaren Trinkflaschen erlaubt. Glasflaschen sind nicht erlaubt.
  • Die Umkleideschränke sind nach dem Besuch zu räumen und sauber zu hinterlassen. Nicht geräumte bzw. verschlossene Schränke werden von uns nach Betriebsschluss geleert. Zurückgelassene Gegenstände werden 14 Tage zur Abholung bereitgehalten und anschließend entsorgt.
  • Die Toiletten und Waschräume sind ebenfalls sauber zu hinterlassen. Falls die angebotenen Leistungen des Studios eine Sauna oder ein Solarium beinhalten, sind diese sauber zu halten.
  • Das Rasieren unter der Dusche ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur mit dem Einvernehmen der Eltern gestattet.
  • Nicht-Mitgliedern ist das Trainieren in unserem Fitnessclub untersagt, es sei denn, es wird an der Rezeption eine entsprechende Tageskarte erworben bzw. ein Tagesgutschein vorgelegt. Pro Person ist jeweils nur ein Tagesgutschein gültig (die Besucher werden EDV-mäßig erfasst).
  • Nicht-Mitgliedern ist es nicht erlaubt mit der Karte eines Mitgliedes die Trainingsfläche zu betreten.
  • Das Parken ist nur während des Studioaufenthaltes gestattet.
  • Der Anweisung des Fitnessclubpersonals ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist für jedes Mitglied bindend. Bei Fragen, Kritik und Anregungen steht Ihnen unser Personal jederzeit gerne zur Verfügung.
  1. Widerrufsrecht

(1) Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung mit Elite Fitness Club zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der

Elite Fitness und Handels GmbH

Geschäftsführer: Jochen Maier

Anschrift: Stadionstrasse 42, 2700 Wiener Neustadt

E-Mail: office@elitefitnessclub.at

mittels einer eindeutigen Nachricht (z.B. eingeschriebener Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden und entsprechend ausfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

(2) Widerrufsfolgen: Wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (Trainingsgebühr und Verwaltungsgebühr), die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieser Vereinbarung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben. Haben Sie kostenpflichtige Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.

(3) Widerrufsformular: Hiermit widerrufe ich die von mir abgeschlossene Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeit des Elite Fitness Club Fitnesscenter.

Tarif abgeschlossen am

Name des Kunden

Anschrift des Kunden (Adresse, PLZ und Ort)

Datum und Unterschrift des Kunden

Senden Sie das korrekt ausgefüllte Formular an:

Elite Fitness und Handels GmbH

Geschäftsführer: Jochen Maier

Anschrift: Stadionstrasse 42, 2700 Wiener  Neustadt

E-Mail: office@elitefitnessclub.at

Unsere topmodernes Gym bietet alles, was du für ein herausforderndes und effektives Training benötigst. Egal, ob du nach intensivem Krafttraining, oder erfrischenden Cardio-Workouts suchst.

Kontakt

Rezeptionszeiten

MO: 900- 1200 | 1600 - 2000
MI: 900- 1200 | 1600 - 2000
FR: 900- 1200 | 1600 - 2000
FR: 1000- 1400

Email

info@elitefitness.com

Address

Trainingsmöglichkeit bis zur Eröffnung des neuen Elite Fitness Clubs: Fitnesscenter Athletics Reiterer - Mattersburger Str. 37a, 7000 Eisenstadt.
Neuer Elite Fitness Club Standort: Mattersburger Str. 52, 7000 Eisenstadt.
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